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Folgende Unterpunkte stehen zur Auswahl:
| ›› | Pflegekonzept |
| ›› | Gerontopsychiatrische Pflege |
| ›› | Tagespflege |
| ›› | Kurzzeitpflege |
| ›› | Pflege gehörloser Senioren |
| ›› | Soziale Betreuung |
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Suchen Sie für einen begrenzten Zeitraum einen Pflegeplatz? Wir bieten im Altenkrankenheim die Möglichkeit zur Kurzzeitpflege.
Gäste der Kurzzeitpflege erfahren Pflege und Betreuung in erforderlichem Umfang, sie werden verpflegt und können je nach Wunsch und Interesse an den Angeboten des Martineums teilnehmen.
Kurzzeitpflege wird z. B. benötigt
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Sofern zur Kostendeckung von Kurzzeitpflege Leistungen der Pflegekasse in Anspruch genommen werden sollen, ist eine Pflegeeinstufung (Stufe I, II oder III) erforderlich. Der Leistungsanspruch ist vor Anmeldung zur Kurzzeitpflege mit der zuständigen Pflegekasse (Krankenkasse) abzuklären.
Die Pflegeversicherung übernimmt für max. 4 Wochen im Jahr die Kosten von bis zu 1.470 € (ab Jan. 2010 bis zu 1.520 €). Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen selbst getragen werden.
Reichen die eigenen finanziellen Mittel nicht aus, können u.U. Leistungen des Sozialhilfeträgers in Anspruch genommen werden. Ohne vorherige Kostenklärung und ohne Pflegestufe ist der Tagessatz in voller Höhe selbst zu finanzieren.
Bei Verhinderung der Pflegeperson (z. B. durch Krankheit) können zusätzlich zur Kurzzeitpflege weitere 4 Wochen pro Jahr Pflege und Betreuung in Anspruch genommen werden (Verhinderungspflege).
Sofern von Pflegepersonen Urlaub geplant wird, ist es wichtig, zur Versorgung des Pflegebedürftigen frühzeitig einen Kurzzeitpflegeplatz zu reservieren und einen Vorvertrag für Kurzzeitpflege (mit Rücktrittsrecht) zu schließen.
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Letztes Update dieser Seite: 23.04.2009 | Seite generiert in
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